Einfache und schnelle Hilfe: Unsere FAQ

Hier beantworten wir häufige Fragen rund um die Zählerablesung, Umzug, Hausanschluss oder das richtige Verhalten bei Gasgeruch. Auch das Thema Versorgungssicherheit rückt weiter in den Fokus. Falls Ihre aktuelle Frage nicht dabei ist, melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gern.

Allgemeine Fragen

FAQ FAQ Schwaben Netz Allgemeine Fragen

Was muss ich tun, wenn ich Gas rieche?

Ruhig bleiben!
Aus Sicherheitsgründen mischen wir dem von Natur aus geruchlosen Erdgas   einen penetranten Geruchsstoff bei. So können selbst geringe Gasmengen deutlich wahrgenommen werden.

Keine Flammen oder Funken!
Öffnen Sie Fenster und Türen möglichst weit und verlassen Sie anschließend sofort den Raum. Vermeiden sie unbedingt alles, was zu Funkenbildung führen könnte: Machen Sie Ihre Zigaretten aus, löschen Sie alle Kerzen und offenes Feuer. Betätigen Sie keine Lichtschalter- oder Geräte und ziehen Sie keine Stecker aus der Steckdose! Schalten Sie auf keinen Fall einen Ventilator, Dunstabzugshaube oder Klimaanlage ein, um die Gaskonzentration im Raum zu senken.

Ebenfalls wichtig: Auf keinen Fall das Telefon oder Handy im Haus benutzen.

Gashahn zudrehen!
Schließen Sie die Absperreinrichtung der Gasleitungen.

Mitbewohner warnen
Warnen Sie Ihre Mitbewohner. Wichtig: Klopfen, nicht klingeln! Verlassen Sie dann so schnell wie möglich das Haus.

Verlassen Sie das Haus und rufen Sie dann den Bereitschaftsdienst Ihres zuständigen Netzbetreibers
Die Rufnummer finden Sie meist am Zähler selbst bzw. am Zählerschrank.

Im Netzgebiet von schwaben netz ist der Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für Sie erreichbar unter Telefon 0800 1 82 83 84. Bitte beachten Sie, dass die Telefonate zu Protokollzwecken aufgezeichnet werden.

Verhaltenstipps bei Gasgeruch zum Ausdrucken:
Es riecht nach Gas – was muss ich tun?, deutsche Version (PDF, 170 KB)
It smells of gas – what do I have to do? English version (PDF, 1,8 MB)
Gaz kokuyor – ne yapmam gerekiyor? Türkische Version (PDF, 1,8 MB)

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Warum muss ich meinen Zählerstand an den Netzbetreiber melden?

Im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtung als Netzbetreiber sind wir für die Ablesung zuständig. 
Die Ablesung erfolgt durch unsere MitarbeiterInnen oder Sie erhalten eine schriftliche Aufforderung per Ablesekarte.

Die Netzentgeltabrechnung zwischen uns und Ihrem Lieferanten erfolgt auf Basis des gemeldeten Zählerstands. Eine zusätzliche Zählerstandabfrage durch Ihren gewählten Erdgaslieferanten ist möglich, da der Abrechnungszeitraum abweichen kann.

Alle bei uns eingehenden Ableseergebnisse werden automatisch an Ihren Gasversorger weitergeleitet. Die Übermittlung erfolgt gemäß GeLi Gas mit den abrechnungsrelevanten Daten Zustandszahl und Brennwert.

ZUM ONLINE-FORMULAR 

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Wie gebe ich meinen Zählerstand online ab?

Einmal im Jahr müssen wir den Zählerstand für die Abrechnung ermitteln. Ihren Zählerstand können Sie uns ganz einfach per Online-Formular mitteilen.

Zum Online-Formular

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Was ist der Unterschied zwischen der Jahresablesung und einer Zwischenablesung?

Bei der Jahresablesung erstellen wir als Netzbetreiber eine Abrechnung an ihren Gaslieferanten. Anhand der Ablesewerte wird die verbrauchte Energie ermittelt und in Rechnung gestellt.

Bei der Zwischenablesung rechnen wir nicht mit dem Gaslieferanten ab, übermitteln aber die abgelesenen Zählerstande.  

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Wie beauftrage ich meinen Erdgas-Netzanschluss online?

Sie möchten ein Haus bauen oder stellen auf eine moderne Gasheizung um? Dann brauchen Sie einen Netzanschluss, den Sie bei uns online bestellen können. Wir sind als Netzbetreiber auch für Ihren Hausanschluss verantwortlich.

Netzanschluss online bestellen 

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Wie finde ich einen Installationsbetrieb, der mir bei Planung und Umsetzung des Netzanschlusses zur Seite steht?

  • Nutzen Sie unsere Installateurssuche und suchen Sie per PLZ nach einem Partnerbetrieb von schwaben netz in Ihrer Nähe.
    Zur Installateursuche
  • Gerne lassen wir Ihnen auch einen Auszug aus unserem Vertragsinstallateur-Verzeichnis zukommen. Bitte wenden Sie sich dazu an:

    Yvonne Rieblinger und Birgit Braunmüller
    Bau & Betrieb
    Telefon: 0821 455166-167 und – 334
     sekretariat.bauundbetrieb@schwaben-netz.de
  • Auf der Website des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) haben Sie außerdem die Möglichkeit Betriebe zu suchen, die vom DVGW nach Arbeitsblatt G 676 zertifiziert sind.
    www.dvgw-cert.com/de
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Was ist bei einem Umzug zu tun?

Bitte melden Sie Ihren Umzugstermin und die neuen Adressdaten frühzeitig direkt an ihren Erdgaslieferanten. Dieser übernimmt dann die weitere Abwicklung mit schwaben netz als Ihrem Netzbetreiber.

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Was bedeutet Grundversorgung?

Durch die Grund- und Ersatzversorgung wird sichergestellt, dass »Haushaltskunden« im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG im Niederdruckbereich ohne Lieferanten grundsätzlich jederzeit ohne Unterbrechung mit Gas versorgt werden können.

Die Grundversorger, die für das Netzgebiet der schwaben netz gmbh gemäß §36 (2) EnWG festgestellt wurden, finden Sie hier:
Grundversorger in unserem Netzgebiet

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Einschränkung der Versorgung wegen Wartung- und Instandhaltungsarbeiten

Damit die Versorgungssicherheit stets gewährleistet ist, investieren wir kontinuierlich in die Wartung des Erdgasnetzes. Dazu gehört auch die regelmäßige Dichtheitsprüfung der erdverlegten Gasleitungen. Wenn es dabei zu Beeinträchtigungen der Versorgung kommt, informieren wir Sie frühzeitig darüber.

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Woher kommt der Wasserstoff?

Bereits heute bezieht Deutschland als Industrienation den Großteil seiner Energie aus dem Ausland. Dies wird sich auch mit Wasserstoff nicht ändern. So gibt es bspw. in Australien, Kanada, Schottland und Ländern Südamerikas ein besonders hohes Potenzial, den benötigten Wasserstoff aus Wind- und Sonnenkraft zu erzeugen.  Einen Teil werden wir aber natürlich mittels Elektrolyse in Deutschland selbst herstellen können.
 

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Ab wann ist Wasserstoff für mich verfügbar?

Wir stellen sicher, dass der Wasserstoff in Zukunft zuverlässig zu Ihnen transportiert wird. Aktuell ist unser Gasnetz bereits zu 95% fit für den Transport von 100% Wasserstoff. Die Umstellung einzelner Regionen erfolgt schrittweise und zeitlich gestaffelt (je nach Entfernung zum Wasserstoff-Kernnetz) im Zeitraum von 2032 bis 2045. 

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Wieviel wird Wasserstoff zukünftig kosten?

Den zukünftigen Preis für Wasserstoff kann heute noch niemand seriös vorhersagen. Gleiches gilt für die zukünftigen Preise aller Energieformen. Fossile Energie wird sich durch die beschlossene CO2-Abgabe tendenziell verteuern, während der Strompreis durch die Milliarden Kosten für den nötigen Netzausbau unter Druck gerät. Letzten Endes muss Energie aber für alle bezahlbar bleiben!
Die ermittelten Liefermengenpotenziale für Wasserstoff übertreffen den auf EU-Ebene prognostizierten künftigen Bedarf. Auch wird für den Transport für Wasserstoff in großen Teilen das bestehende Gasnetz genutzt. Dadurch halten sich die Infrastrukturkosten in Grenzen.
Wir sind davon überzeugt, dass Ihnen Lieferanten zukünftig Wasserstoff zu attraktiven und wettbewerbsfähigen Preisen anbieten können.

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Wird es in Zukunft genügend Wasserstoff geben?

Die potenziellen Wasserstoffmengen in den erzeugenden Staaten übertreffen den für die EU prognostizierten künftigen Bedarf: Es wird genügend Wasserstoff geben. Der Wasserstoff für unsere Kundinnen und Kunden in Bayerisch Schwaben und dem Allgäu wird größtenteils – wie bereits heute – von Energieversorgern auf dem Energiemarkt eingekauft. Teilmengen werden in Elektrolyseuren lokal erzeugt werden können. Damit der Wasserstoff überall in unserer Heimat physikalisch zur Verfügung steht, sorgen wir für ein 100% H2 fittes Gasnetz.

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Muss ich meine bestehende Gasheizung austauschen?

Für Sie ändert sich nichts. Sie müssen nicht aktiv werden und können Ihre Heizung weiterhin nutzen. Alle Brennwert- und Niedertemperaturheizungen können nach geltendem Gebäudeenergiegesetz selbst über ein Alter von 30 Jahren hinaus weiterbetrieben werden.
Wenn Ihre Gasheizung vor dem 01.01.2024 eingebaut wurde, kann sie bis zum Jahr 2045 unverändert mit Erdgas weiterbetrieben werden.
Sollte Ihre Heizung bis 2045 einen Defekt haben, können Sie die Heizung auch reparieren lassen. Einzige Einschränkung:  Sollte Ihre Gasheizung im weiteren Betrieb bis 2045 einen so schweren Defekt haben, dass sie komplett ausgetauscht werden muss, haben Sie bei der Neuanschaffung die Vorgaben der Wärmeplanung Ihrer Kommune in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz zu berücksichtigen.

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Darf ich heute noch eine neue Gasheizung einbauen?

Ja, Sie können sich eine neue Gasheizung einbauen lassen. Weist Ihre Kommune das Gebiet, in dem Sie leben, im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung als zukünftiges Wasserstoffgebiet aus, muss Ihre Gasheizung auf Wasserstoff nachrüstbar sein (solche Geräte sind von namhaften Herstellern bereits heute verfügbar). Wenn der Wärmeplan kein Wasserstoffnetz vorsieht, oder Sie Ihre neue Gasheizung bis zum 30.06.2028 einbauen, und noch kein Wärmeplan vorliegt, muss zeitlich gestaffelt ein wachsender Anteil grünes Gas beigemischt werden.
Ab 01.01.2029 15% grüne Gase.
Ab 01.01.2035 30% grüne Gase.
Ab 01.01. 2040 60% grüne Gase.
Ab 01.01.2045 100% grüne Gase.
So oder so: Es existieren bereits heute Energieversorgungsunternehmen, die Ihnen entweder 100% Wasserstoff oder das benötigte grüne Gas zur Verfügung stellen können.

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Was kostet mich ein künftiger Heizungstausch für einen Einsatz von Wasserstoff?

Wenn Sie bereits heute eine moderne, später auf Wasserstoff umstellbare Brennwerttherme besitzen, müssen Sie lediglich einen niedrigen dreistelligen Betrag für die Installation des Umrüstkits bezahlen.
Falls bei Ihnen ein älteres Modell eingebaut ist, kann sich eine spätere Erneuerung bereits aufgrund der damit möglicherweise verbunden Energieeinsparung lohnen. Die Kosten für eine neue H2-Brennwerttherme werden sich aller Voraussicht nach im bisher gewohnten moderaten Rahmen halten. 
Wir werden lediglich für Wasserstoff einen anderen Zähler einbauen. Da der Gaszähler in unserem Eigentum verbleibt, fallen Ihnen hierfür keine Kosten an.
Ob es für einen Heizungstausch für Wasserstoff in Zukunft staatliche Förderprogramme geben wird, ist heute noch nicht abzusehen.

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Ist meine Innen-Installation für Wasserstoff tauglich?

Unsere Vertragsinstallationspartner sind verpflichtet, sich strengstens an das Regelwerk des Deutschen Verbands des Gas- und Wasserfachs (DVGW) zu halten. Dieses Regelwerk gilt gleichermaßen für den Einsatz von Erdgas und Wasserstoff.
Das bedeutet: Jede Innen-Installation, die nach dem Regelwerk des DVGW gebaut wurde (und das sind in Deutschland alle legalen Installationen), ist automatisch auch für den Einsatz von 100% Wasserstoff geeignet.
Sicher ist sicher: Vor einem Einsatz von Wasserstoff wird eine fachkundige Person – in der Regel Ihr Heizungsbauer – dennoch eine Überprüfung Ihrer Innen-Installation durchführen.

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Ist die Gasversorgung sicher?

Trotz der aktuell niedrigeren Gasspeicherfüllstände als in den Vorjahren ist die Gasversorgung in Deutschland im laufenden Winter 2025/26 auch angesichts sehr winterlicher Temperaturen stabil und zuverlässig. Die Versorgungssicherheit ist aktuell gewährleistet. Die sichere Versorgung mit Gas basiert nämlich auf mehreren Säulen: Neben den Gasspeichern sind das die diversifizierten Gasbezüge via Pipeline, vor allem aus Norwegen, sowie LNG-Importe aus einer Reihe von Ländern. Sowohl die Gasmärkte in Deutschland und Europa als auch der globale LNG-Markt funktionieren gut. Dies ermöglicht grundsätzlich die Beschaffung benötigter Mengen. Zudem haben die europäischen und deutschen LNG-Terminals noch Kapazitäten für mehr Anlandung.

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