Einfache und schnelle Hilfe: Unsere FAQ

Hier beantworten wir häufige Fragen rund um die Zählerablesung, Umzug, Hausanschluss oder das richtige Verhalten bei Gasgeruch. Auch das Thema Versorgungssicherheit rückt weiter in den Fokus. Falls Ihre aktuelle Frage nicht dabei ist, melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gern.

Energieversorgung und Preisentwicklung

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Soll ich mir überhaupt noch einen Gasanschluss verlegen lassen? Soll ich mir noch eine Gasheizung einbauen lassen?

Wer sich für einen Gasanschluss entschieden hat, ist auf der sicheren Seite. Denn auch in Zukunft wird es ohne gasförmige Energie nicht gehen. CO2-neutrale, klimaschonende Gase wie Wasserstoff und Biomethan müssen Erdgas zu großen Teilen ablösen. Daran arbeiten Politik und Energieversorger jetzt noch verstärkt, um das zu beschleunigen.

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Ist ein Gasanschluss zukunftsfähig?

Wir bauen unsere Versorgungsnetze weiter aus. Erst kürzlich haben wir den Zuschlag für die Neuerschließung der Gemeinde Hopferau bekommen. Mehr als 60 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer haben sich für einen Gasanschluss entschieden – und das mitten in der Krise. Sie haben sich damit für die sichere Versorgung auch in Zukunft entschieden. Denn durch das bestehende Gasnetz wird in Zukunft vermehrt auch klimaneutrales Gas wie Wasserstoff und Biogas fließen. Damit nehmen Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende teil.

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Wie sieht es mit den Gasreserven aus?

Ihre Gasversorgung ist sicher.

Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Gasspeicherkapazitäten.

Durch das am 30.04.2022 in Kraft getretene Gasspeichergesetz wurde die Vorsorge für den Winter weiter verbessert. Die Zielvorgabe bis zum 01.11.2025 die Gasspeicherfüllstände auf 70% zu bringen, wurde am 25.08.2025 erreicht. 

Zusätzlich wurden mit Beginn des Ukrainekrieges die Gaslieferwege nach Deutschland neu organisiert und die Lieferkapazitäten für verflüssigtes Erdgas (LNG) stark ausgeweitet.

Mit diesen Kapazitäten kann Deutschland nach DVGW-Reichweitenprognose über den 30. April 2026 hinaus versorgt werden. 

Zu den aktuellen Füllständen der Gasspeicher in Deutschland finden sie weitere Informationen auf den folgenden, offiziellen Seiten des DVGW und der Bundesagentur: 

 

DVGW e.V.: Füll­stände der Gas­speicher für Deutsch­land mit Reichwei­ten­prognose

Bundesnetzagentur: Aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland

Allgemeine Fragen

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Was muss ich tun, wenn ich Gas rieche?

Ruhig bleiben!
Aus Sicherheitsgründen mischen wir dem von Natur aus geruchlosen Erdgas   einen penetranten Geruchsstoff bei. So können selbst geringe Gasmengen deutlich wahrgenommen werden.

Keine Flammen oder Funken!
Öffnen Sie Fenster und Türen möglichst weit und verlassen Sie anschließend sofort den Raum. Vermeiden sie unbedingt alles, was zu Funkenbildung führen könnte: Machen Sie Ihre Zigaretten aus, löschen Sie alle Kerzen und offenes Feuer. Betätigen Sie keine Lichtschalter- oder Geräte und ziehen Sie keine Stecker aus der Steckdose! Schalten Sie auf keinen Fall einen Ventilator, Dunstabzugshaube oder Klimaanlage ein, um die Gaskonzentration im Raum zu senken.

Ebenfalls wichtig: Auf keinen Fall das Telefon oder Handy im Haus benutzen.

Gashahn zudrehen!
Schließen Sie die Absperreinrichtung der Gasleitungen.

Mitbewohner warnen
Warnen Sie Ihre Mitbewohner. Wichtig: Klopfen, nicht klingeln! Verlassen Sie dann so schnell wie möglich das Haus.

Verlassen Sie das Haus und rufen Sie dann den Bereitschaftsdienst Ihres zuständigen Netzbetreibers
Die Rufnummer finden Sie meist am Zähler selbst bzw. am Zählerschrank.

Im Netzgebiet von schwaben netz ist der Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für Sie erreichbar unter Telefon 0800 1 82 83 84. Bitte beachten Sie, dass die Telefonate zu Protokollzwecken aufgezeichnet werden.

Verhaltenstipps bei Gasgeruch zum Ausdrucken:
Es riecht nach Gas – was muss ich tun?, deutsche Version (PDF, 170 KB)
It smells of gas – what do I have to do? English version (PDF, 1,8 MB)
Gaz kokuyor – ne yapmam gerekiyor? Türkische Version (PDF, 1,8 MB)

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Warum muss ich meinen Zählerstand an den Netzbetreiber melden?

Im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtung als Netzbetreiber sind wir für die Ablesung zuständig. 
Die Ablesung erfolgt durch unsere MitarbeiterInnen oder Sie erhalten eine schriftliche Aufforderung per Ablesekarte.

Die Netzentgeltabrechnung zwischen uns und Ihrem Lieferanten erfolgt auf Basis des gemeldeten Zählerstands. Eine zusätzliche Zählerstandabfrage durch Ihren gewählten Erdgaslieferanten ist möglich, da der Abrechnungszeitraum abweichen kann.

Alle bei uns eingehenden Ableseergebnisse werden automatisch an Ihren Gasversorger weitergeleitet. Die Übermittlung erfolgt gemäß GeLi Gas mit den abrechnungsrelevanten Daten Zustandszahl und Brennwert.

ZUM ONLINE-FORMULAR 

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Wie gebe ich meinen Zählerstand online ab?

Einmal im Jahr müssen wir den Zählerstand für die Abrechnung ermitteln. Ihren Zählerstand können Sie uns ganz einfach per Online-Formular mitteilen.

Zum Online-Formular

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Was ist der Unterschied zwischen der Jahresablesung und einer Zwischenablesung?

Bei der Jahresablesung erstellen wir als Netzbetreiber eine Abrechnung an ihren Gaslieferanten. Anhand der Ablesewerte wird die verbrauchte Energie ermittelt und in Rechnung gestellt.

Bei der Zwischenablesung rechnen wir nicht mit dem Gaslieferanten ab, übermitteln aber die abgelesenen Zählerstande.  

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Wie beauftrage ich meinen Erdgas-Netzanschluss online?

Sie möchten ein Haus bauen oder stellen auf eine moderne Gasheizung um? Dann brauchen Sie einen Netzanschluss, den Sie bei uns online bestellen können. Wir sind als Netzbetreiber auch für Ihren Hausanschluss verantwortlich.

Netzanschluss online bestellen 

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Wie finde ich einen Installationsbetrieb, der mir bei Planung und Umsetzung des Netzanschlusses zur Seite steht?

  • Nutzen Sie unsere Installateurssuche und suchen Sie per PLZ nach einem Partnerbetrieb von schwaben netz in Ihrer Nähe.
    Zur Installateursuche
  • Gerne lassen wir Ihnen auch einen Auszug aus unserem Vertragsinstallateur-Verzeichnis zukommen. Bitte wenden Sie sich dazu an:

    Yvonne Rieblinger und Birgit Braunmüller
    Bau & Betrieb
    Telefon: 0821 455166-167 und – 334
     sekretariat.bauundbetrieb@schwaben-netz.de
  • Auf der Website des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) haben Sie außerdem die Möglichkeit Betriebe zu suchen, die vom DVGW nach Arbeitsblatt G 676 zertifiziert sind.
    www.dvgw-cert.com/de
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Was ist bei einem Umzug zu tun?

Bitte melden Sie Ihren Umzugstermin und die neuen Adressdaten frühzeitig direkt an ihren Erdgaslieferanten. Dieser übernimmt dann die weitere Abwicklung mit schwaben netz als Ihrem Netzbetreiber.

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Was bedeutet Grundversorgung?

Durch die Grund- und Ersatzversorgung wird sichergestellt, dass »Haushaltskunden« im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG im Niederdruckbereich ohne Lieferanten grundsätzlich jederzeit ohne Unterbrechung mit Gas versorgt werden können.

Die Grundversorger, die für das Netzgebiet der schwaben netz gmbh gemäß §36 (2) EnWG festgestellt wurden, finden Sie hier:
Grundversorger in unserem Netzgebiet

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Einschränkung der Versorgung wegen Wartung- und Instandhaltungsarbeiten

Damit die Versorgungssicherheit stets gewährleistet ist, investieren wir kontinuierlich in die Wartung des Erdgasnetzes. Dazu gehört auch die regelmäßige Dichtheitsprüfung der erdverlegten Gasleitungen. Wenn es dabei zu Beeinträchtigungen der Versorgung kommt, informieren wir Sie frühzeitig darüber.

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