Eckpunkte zur Reform des GEG veröffentlicht

Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt.
 

Die Koalition der Bundesregierung hat sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt.
Am 24.02. wurden Eckpunkte veröffentlicht. Ein Gesetz zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wird noch erarbeitet und soll im Frühjahr folgen.

65% erneuerbare Energien Vorgabe für neue Heizungen entfällt 
Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt.
Wer nun in Zukunft eine neue Heizung einbaut, kann bspw. auch weiterhin eine einzelne Gasheizung einbauen.
Voraussetzung für diese neuen Heizungen ist, dass der Anteil grüner Brennstoffe wie Biogas ab 2029 bei mindestens 10% liegt.

Viele Versorger bieten bereits heute grünes Gas an
viele Energieversorger bieten ihren Kundinnen und Kunden bereits heute solche Tarife mit grünem Gas an. Der CO2-Preis entfällt für diesen Grüngasanteil. Das dämpft die Kosten.
 

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